Vereinbarung über das Inkassoverfahren

Version gültig ab 5. Juli 2022

1. Präambel

Die Plattform von Maclear ist eine Vermittlungsplattform, die Kreditnehmern Kredite mit Kreditbeträgen zur Verfügung stellt, die durch die direkte Abtretung von Kreditforderungen an Investoren finanziert werden, die die Mittel für die Projekte des Kreditnehmers bereitstellen.

Der Kreditnehmer hat ein Projekt zur Finanzierung über die Maclear-Plattform eingereicht und möchte den Kreditbetrag über die Plattform aufbringen. Maclear fungiert als Inkassostelle für die wiederkehrenden Zins- und Tilgungszahlungen des Kreditnehmers an den Investor.

Im Falle eines Scheiterns des Projekts deckt Maclear alle beteiligten Investoren zusätzlich zu den Zinsen und der Höhe der Hauptinvestition ab, was letztlich nur durch erzwungene Verwertung aller Sicherheiten und Einzug aller daraus erhaltenen Gelder erfolgen kann und auch durch den Maclear-Reservefonds abgesichert und abgesichert wird.

Daher kommen die Parteien nun wie folgt überein:

2. Geltungsbereich

Als Inhaber der von Kreditnehmern gestellten Sicherheiten ermöglicht Maclear dem Anleger die einwandfreie Erfüllung aller Zinszahlungspläne.

Sollte das Projekt scheitern, muss Maclear zusätzlich zu den Zinsen und der Höhe der Hauptinvestition für alle beteiligten Investoren aufkommen, was letztlich nur durch erzwungene Verwertung aller Sicherheiten und Einzug aller daraus erhaltenen Gelder erfolgen kann. Daher handelt Maclear gemäß dem zwischen den Parteien geschlossenen Forderungskauf- und Abtretungsvertrag als Sicherheitenvertreter zugunsten und im Namen der Anleger und ist für die Verwaltung der Forderungen verantwortlich.

Diese Vereinbarung zum Inkassoverfahren legt die Bedingungen fest, unter denen Maclear als Inkassoabteilung auftritt. Diese Vereinbarung über das Inkassoverfahren unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Maclear, sofern hier nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Im Konfliktfall hat diese Vereinbarung über das Inkassoverfahren der Abteilung Vorrang.

3. Haftung Maclear und Reservefonds

Um die finanzielle Sicherheit des Investors zu gewährleisten, wird Maclear eine umfassende und eingehende Überprüfung aller Kreditnehmer und Projekte durchführen. Darüber hinaus haftet Maclear selbst mit dem Geschäftsvermögen für ausbleibende Zahlungen. Als zusätzliche Sicherheit wird ein separater Maclear-Reservefonds gebildet und unterhalten, um wiederkehrende Zinszahlungen an Anleger für ihre Investitionen abzusichern und abzudecken, falls die Zahlungen aus Projekten des Kreditnehmers vorübergehend ausbleiben. Der Reservefonds wird von Maclear als Notfallmechanismus eingerichtet, um die Zinszahlungen für säumige Kreditnehmer fortsetzen zu können.

Der Reservefonds wird gefüllt, wenn 2% von jedem Projekt, das auf der Plattform erfolgreich finanziert wurde, an den Fonds überwiesen werden.

Der Reservefonds wird von Maclear verwendet, soweit Mittel zur Verfügung stehen, um potenzielle Verluste der Anleger bei Zins- und/oder Tilgungszahlungen abzudecken. Der Reservefonds ist kein Versicherungssystem und garantiert keine vollständige Zahlung. Der Investor erkennt an, dass der Maclear-Reservefonds die vollständige Zahlung der Zinsen oder die vollständige Rückzahlung des Hauptdarlehensbetrags nicht garantieren kann.

4. Verwaltung von Ansprüchen

4.1 Bewertung und Risikobewertung

Bevor Maclear das Projekt des Kreditnehmers genehmigt und zur Plattform hinzufügt, führt Maclear eine gründliche Bewertung des Kreditnehmers durch, um so weit wie möglich sicherzustellen, dass es das Darlehen zurückzahlen kann.

Maclear führt eine umfassende rechtliche Due-Diligence-Prüfung und eine gründliche Risikobewertung des Projekts des Kreditnehmers durch, bewertet die Markttrends in dem Segment, legt eine vollständige Risikomessung für jedes Projekt fest und bewertet das Vermögen sowie die Kapitalisierung, Fähigkeiten und Erfahrung des Kreditnehmers bei der Durchführung solcher Projekte.

4.2 Maßnahmen des Sicherheitenagenten

Maclear tritt im Namen der Anleger als Sicherheitenvertreter auf und ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um eine fristgerechte und vollständige Zahlung sicherzustellen, einschließlich Durchsetzungsmaßnahmen und Sicherung der gegebenenfalls gewährten Garantien.

Als Inhaber der Sicherheiten stellt Maclear sicher, dass alle seine Anleger alle Zinszahlungspläne so weit wie möglich einhalten.

Der Investor ermächtigt Maclear, alle Maßnahmen zu ergreifen, die nach vernünftigem Ermessen für die Verwaltung der Forderungen erforderlich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • alle Ansprüche und Rechte des Anlegers gegenüber dem Kreditnehmer geltend machen;
  • Einzug der Zahlungen des Kreditnehmers;
  • Verteilung der Zahlungen an den Investor;
  • Abschluss einer Vereinbarung über die Verlängerung oder Stundung der Zahlung mit dem Kreditnehmer über die Rückzahlungsbedingungen;
  • Zwangsvollstreckung gegen vom Kreditnehmer gestellte Sicherheiten; und
  • Beteiligung Dritter an der Zwangsvollstreckung.

Sofern Maclear nicht ausdrücklich dazu berechtigt ist, darf der Investor keine direkten Maßnahmen gegen den Kreditnehmer ergreifen.

Maclear analysiert, bewertet und erfüllt alle verfügbaren Verpfändungen, Wertpapiere, Sicherheiten und Garantien, die der Kreditnehmer zur Verfügung stellt, um die Risiken für den Anleger zu mindern.

Bei den Maßnahmen handelt es sich insbesondere um folgende:

  • Wenn der Kreditnehmer mit den planmäßigen Zinszahlungen um mehr als 3 Tage im Verzug ist, beginnt Maclear sofort mit der Analyse von Abhilfemaßnahmen. Gleichzeitig wird Maclear dem Investor weiterhin Zinszahlungen aus dem Reservefonds auszahlen.
  • Wenn der Kreditnehmer mit den Zinszahlungen mehr als 30 Tage in Verzug ist, leitet Maclear unverzüglich ein sanftes Inkassoverfahren ein, um die Probleme zu lösen, die zu verspäteten Zahlungen geführt haben, und/oder mit dem Kreditnehmer geeignete Lösungen zu finden.
  • Kommt der Kreditnehmer länger als 60 Tage mit seinen Zahlungen in Verzug, leitet Maclear ein Gerichtsverfahren ein und vollstreckt Sicherheiten und andere Sicherheiten zu deren Verwertung.

Der Investor ermächtigt Maclear hiermit und erklärt sich damit einverstanden, alle Dokumente oder Genehmigungen zu unterzeichnen, die Maclear möglicherweise benötigt, um die Inkassomaßnahmen durchzuführen, die Maclear als Sicherheitenvertreter im Namen des Anlegers für angemessen erachtet.

4.3 Verteilung

Die endgültige Verteilung der Mittel und die Rückzahlung der Investition an den Investor sollten erst nach Abschluss des Verkaufs aller vom Kreditnehmer gestellten Sicherheiten und Garantien möglich sein. Erst dann werden alle gesammelten Gelder von Maclear paritätisch an alle Crowdinvestoren verteilt, die an der Finanzierung des Projekts des Kreditnehmers beteiligt waren.

Wenn Maclear nicht in der Lage ist, den ausstehenden Betrag einzuziehen und dieser Betrag nicht durch den Reservefonds oder einen anderen Mechanismus gedeckt wird, wird der eingezogene Betrag anteilig an die Anleger verteilt.

5. Diverses

Vertraulichkeit: Die Bedingungen und das Bestehen dieser Vereinbarung sind vertraulich und werden von den Parteien nicht bekannt gegeben, sofern die Parteien im Voraus nichts anderes vereinbart haben.

Keine Zuordnung: Weder der Kreditnehmer noch der Investor dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei sowie von Maclear ihre Rechte und/oder Pflichten aus dem Kreditvertrag oder dem Forderungskauf- und Abtretungsvertrag abtreten.

Vollständige Vereinbarung: Diese Vereinbarung stellt zusammen mit der Zahlungsabwicklungs- und Einzahlungsvereinbarung und der Forderungskauf- und Abtretungsvereinbarung die gesamte Vereinbarung dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand.

Änderungsanträge: Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform (inkl. elektronischem Text).

Hinweise: Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung sind schriftlich oder per E-Mail an die zuletzt mitgeteilte oder verfügbare Adresse zu richten, sofern von der jeweiligen Partei nichts anderes angegeben ist.

Trennbarkeit: Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung (ganz oder teilweise) für illegal, ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die anderen Bestimmungen sinngemäß in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

Geltendes Recht und Gerichtsstand: Diese Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht und untersteht der ausschließlichen Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte von Wallisellen.