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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Maclear AG – 4. April 2024

1. Einleitung

Maclear AG, mit Sitz in Wallisellen und der Nummer CHE-115.674.165 (Maclear), betreibt eine Online-P2P-Crowdlending-Plattform www.maclear.ch (Plattform). Die Plattform ist eine Vermittlungsplattform, die Darlehen an Kreditnehmer bereitstellt, wobei die Darlehensbeträge durch die direkte Abtretung von Darlehensforderungen an Investoren finanziert werden, die das Kapital bereitstellen. Maclear vergibt keine Darlehen und Maclear ist keine Bank.

Ziel der Plattform ist es, Investoren und Kreditnehmer zusammenzubringen. Gemeinsam sind die Investoren und die Kreditnehmer die Nutzer der Plattform.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erläutern die Bedingungen, unter denen die Nutzer auf die Plattform zugreifen und diese nutzen dürfen, und legen die Rolle von Maclear sowie die Verpflichtungen der Nutzer fest.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit dem Datum der Annahme durch den Nutzer in Kraft. Die fortgesetzte Nutzung der Plattform durch den Nutzer danach bedeutet, dass der Nutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden hat und sie akzeptiert und sich an sie gebunden erklärt.

Maclear kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach alleinigem Ermessen von Zeit zu Zeit aktualisieren. Änderungen treten mit der Veröffentlichung in Kraft, sofern nichts anderes angegeben ist.

Um die Plattform nutzen zu können, muss der Nutzer diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entweder als Investor oder als Kreditnehmer zustimmen.

Forderungen gegen Kreditnehmer aus dem Darlehensvertrag werden von Maclear gemäss dem Forderungserwerbs- und Abtretungsvertrag an die Investoren übertragen. Der Forderungserwerbs- und Abtretungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Maclear und den Investoren über den Erwerb und die Übertragung der Forderungen von Maclear gegen Kreditnehmer sowie über die Verwaltung solcher Forderungen durch Maclear. Unter Nutzung der auf der Plattform der Maclear AG implementierten Funktion des Sekundärmarkts verwaltet Maclear auch Übertragungen (Verkauf/Kauf) von Forderungen gegenüber Kreditnehmern zwischen teilnehmenden registrierten Investoren. Diese Funktion wird ebenfalls über den Forderungserwerbs- und Abtretungsvertrag umgesetzt, wobei der Verkäufer ein Investor und der Käufer der andere Investor ist.

Nutzer sind auf der Plattform anonym. Es besteht kein direkter Vertrag zwischen dem Kreditnehmer und dem Investor. Nutzer erhalten über die Plattform keine Informationen über die Identität anderer Nutzer. Wird der Zielbetrag innerhalb der Angebotsfrist erreicht und stehen Maclear sämtliche Investorengelder in Höhe des Zielbetrags für das Projekt zur Verfügung, erklärt Maclear die Projektfinanzierung für erfolgreich. Mit dieser Erklärung wird die aufschiebende Wirkung der Forderungserwerbs- und Abtretungsverträge zwischen Maclear und den Investoren sowie die aufschiebende Wirkung des Darlehensvertrags zwischen Maclear und dem Kreditnehmer realisiert, und beide Verträge werden für alle Parteien voll rechtsverbindlich und wirksam. Maclear überweist dem Kreditnehmer unverzüglich den Darlehensbetrag abzüglich der für das jeweilige Projekt festgelegten Erfolgsgebühr und der Zuweisung an den Reservefonds und tritt die Forderung entsprechend dem Investitionsbetrag an jeden der Investoren ab. Im Investmentprojekt-Annahme- und Bestätigungsvertrag vereinbaren Maclear und der Kreditnehmer die Eckdaten eines Projekts. Zwei weitere zwischen Maclear und den Investoren abgeschlossene Vereinbarungen regeln die Zahlung und die Verwaltung des Forderungsprozesses.

Maclear stellt dem Investor bzw. dem Kreditnehmer die jeweiligen Vereinbarungen im Nutzerkonto zur Verfügung.

Mit der Registrierung und der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert der Nutzer, dass jeder im Zusammenhang mit Maclear abgeschlossene Vertrag auch dann gültig ist, wenn er in mehreren Ausfertigungen abgeschlossen wird. In diesem Fall gilt jede Ausfertigung als Original der Vereinbarung und alle Ausfertigungen zusammen als ein und dieselbe Vereinbarung. Unterschriften zu einer Vereinbarung, die per E-Mail im „.pdf“-Format oder auf anderem elektronischen Wege übermittelt werden, der das ursprüngliche grafische und bildliche Erscheinungsbild der Vereinbarung bewahren soll, haben dieselbe Wirkung wie die physische Übergabe des Papierdokuments mit der Originalunterschrift. Mit der Unterzeichnung im Namen einer anderen Person oder eines Unternehmens erklärt der Nutzer, dass er ordnungsgemäss bevollmächtigt ist, im Namen dieser Person oder dieses Unternehmens zu unterzeichnen.

2. Bestimmungen, die für alle Nutzer gleichermassen gelten

2.1 Finanzierung von Projekten – Allgemeines

Die Plattform ist eine Vermittlungsplattform, die Darlehen an Kreditnehmer bereitstellt, wobei die Darlehensbeträge durch die direkte Abtretung von Darlehensforderungen an Investoren finanziert werden, die das Kapital für die Projekte des Kreditnehmers bereitstellen. Für ihre Projekte streben Kreditnehmer die Beschaffung von Mitteln über die Plattform an. Daher schliessen Kreditnehmer und Maclear einen Darlehensvertrag (Darlehensvertrag) ab. Der dem Kreditnehmer ausgezahlte Darlehensbetrag ist von diesem an Maclear zuzüglich der im Voraus festgelegten Zinsen zurückzuzahlen und wird von Maclear anteilig zu ihren Investitionen an die Investoren übertragen.

Investoren können einen Teil oder das gesamte Darlehen finanzieren, indem sie von Maclear die Abtretung der Darlehensforderungen aus dem Darlehensvertrag erwerben. Wenn ein Investor ein Projekt oder einen Teil davon finanziert, wird er durch einen Abtretungsvertrag (Forderungserwerbs- und Abtretungsvertrag) an Maclear gebunden.

2.2 Gebühren

Für jedes Projekt wird während der auf der Plattform veröffentlichten festen Angebotsfrist ein Mindestdarlehensbetrag festgelegt, der erreicht werden muss (Ziel-Darlehensbetrag). Während dieser Angebotsfrist können Investoren Mittel für ein Projekt zusagen. Bei erfolgreicher Finanzierung eines Projekts erhebt Maclear auf den Ziel-Darlehensbetrag eine Erfolgsgebühr.

Maclear richtet einen Vorsorgefonds als Auffangmechanismus ein, um Zinszahlungen bei säumigen Kreditnehmern fortzusetzen. Bei erfolgreicher Finanzierung eines Projekts erhebt Maclear auf den Ziel-Darlehensbetrag einen prozentualen Betrag für den Reservefonds.

Maclear erhebt von den Investoren oder den Kreditnehmern keine zusätzlichen Gebühren, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Maclear kann den Investoren zusätzliche Gebühren für die Verwaltung und Bearbeitung von Forderungen zwischen den Investoren auf dem Sekundärmarkt (Verkauf/Kauf der Forderungen) gegenüber auf der Plattform gelisteten Kreditnehmern berechnen. Die Gebührenstruktur ist im Forderungserwerbs- und Abtretungsvertrag festzulegen.

2.3 Nutzerkonten

Jeder Nutzer muss ein Nutzerkonto erstellen, um auf die Dienste der Plattform zugreifen zu können. Das Nutzerkonto wird aktiviert, sobald sich der Nutzer registriert hat.

Unter anderem sind der Status der Onboarding-Verifizierung, aktivierte Darlehensanträge und der Status der entsprechenden Projektfinanzierung im Nutzerkonto sichtbar. Für alle erfolgreich abgeschlossenen Verträge zwischen dem Nutzer und Maclear werden die Beträge, Zinssätze und ausstehenden Zahlungen gespeichert.

Während eines laufenden Projekts sollten Nutzer ihre Nutzerkonten und E-Mails mindestens einmal pro Woche prüfen.

2.4 Registrierung des Nutzers

Für die Nutzung der Plattform ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung erfordert die Eröffnung eines persönlichen Nutzerkontos und die Online-Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Schaltfläche „Ich stimme zu“ am Ende). Der Nutzer muss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entweder als Investor oder als Kreditnehmer zustimmen.

Nutzer können sich entweder als Investoren oder als Kreditnehmer registrieren. Möchte ein Nutzer die Plattform sowohl als Investor als auch als Kreditnehmer nutzen, oder möchte sich ein Nutzer als Privatperson und als Unternehmen registrieren, ist eine separate Registrierung für zusätzliche Nutzerkonten erforderlich. Das Nutzerkonto ist persönlich und nicht übertragbar. Gruppenregistrierungen werden nicht akzeptiert.

Die Plattform wird ausschliesslich Nutzern angeboten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (oder das gesetzliche Alter in ihrer lokalen Rechtsordnung, falls höher) sowie Unternehmen mit voller Rechtsfähigkeit.

Die Plattform richtet sich ausschliesslich an Nutzer mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz. Nutzer ausserhalb der Schweiz sind allein dafür verantwortlich, die steuerlichen und regulatorischen Auswirkungen ihrer Teilnahme zu prüfen, und müssen bei der Registrierung oder auf Anfrage bestätigen, dass sie die Plattform selbst entdeckt und den Kontakt zu Maclear aufgenommen haben.

Jeder interessierte Nutzer muss das Kunden-Onboarding-Formular auf der Plattform vollständig und korrekt ausfüllen, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren und ein Passwort festlegen, um ein Nutzerkonto zu erstellen. Zur Aktivierung eines Nutzerkontos muss der Nutzer die E-Mail-Adresse durch Klicken auf den von Maclear gesendeten Link bestätigen.

Unvollständige Registrierungen können von Maclear nach 30 Tagen gelöscht werden.

Die Registrierung ist kostenlos.

2.5 Onboarding Due Diligence

Der Nutzer verpflichtet sich, die für die Registrierung erforderlichen Informationen wahrheitsgemäss und vollständig anzugeben. Um als Investor auf die Investitionsfunktionen zugreifen oder als Kreditnehmer ein Projekt einreichen zu können, ist Maclear gesetzlich verpflichtet, für alle neuen Nutzer eine Know-your-Customer-(KYC-)Prüfung durchzuführen. Die erforderlichen Informationen liegen im alleinigen Ermessen von Maclear. Jeder Nutzer muss bei der Registrierung für das Nutzerkonto den Verifizierungsprozess durchlaufen. Nutzer müssen von Maclear unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und insbesondere der geltenden Geldwäschegesetzgebung (Schweizerisches Geldwäschegesetz, AMLA) identifiziert werden. Maclear darf seine AML-/KYC-Identifizierungspflichten gegenüber Investoren auslagern. Die Identifizierungspflichten gegenüber dem Kreditnehmer werden von Maclear selbst im Rahmen des gesamten Prüfungsprozesses von Kreditnehmer und Projekt wahrgenommen.

Nach der Überprüfung der Identität des Nutzers muss Maclear unter anderem speichern:

  • Auszüge aus dem Echtzeit-Identifizierungsprozess.
  • Fotos der Vorder- und Rückseite des Ausweisdokuments.
  • Foto des Gesichts des Nutzers und ein Foto des Investors mit seinem Reisepass oder Ausweis.
  • Weitere im Rahmen des Verifizierungsprozesses bereitgestellte Dokumente, wie z. B. eine Rechnung eines Versorgungsunternehmens oder Handelsregisterauszüge.

Die personenbezogenen Daten des Nutzers werden unter vollständiger Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften, einschliesslich des Schweizerischen Datenschutzgesetzes und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU GDPR), gespeichert und verarbeitet. Die personenbezogenen Daten des Nutzers werden nur verwendet, um den gesetzlichen Verpflichtungen von Maclear gemäss seiner Datenschutzerklärung nachzukommen.

Maclear behält sich das Recht vor, die Angaben zu überprüfen und erforderlichenfalls ergänzende Informationen von Dritten einzuholen. Der KYC-Prozess erfordert mindestens ein gültiges Ausweisdokument und im Falle einer juristischen Person ein Dokument, das nachweist, dass die natürliche Person befugt ist, Rechtsgeschäfte im Namen der juristischen Person vorzunehmen. Maclear kann ein Live-Interview sowie zusätzliche Informationen und Dokumente wie eine Rechnung eines Versorgungsunternehmens verlangen. Bei der Registrierung einer juristischen Person sind zusätzliche Unterlagen wie Handelsregisterauszüge erforderlich, und der Nutzer muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen, der im Namen des Nutzers auf der Plattform handeln darf.

Sobald der Nutzer alle angeforderten Informationen übermittelt hat, prüft Maclear den Antrag. Nutzer können den Verifizierungsstatus im Nutzerkonto einsehen („not verified“/„verification pending“/„verified“). Sobald der Verifizierungsstatus auf „verified“ geändert wird, wird der Nutzer per E-Mail informiert und die zusätzlichen Funktionen der Plattform stehen zur Verfügung.

Es besteht kein Anspruch auf Annahme als Nutzer; Registrierung und Zugang zur Plattform können von Maclear nach alleinigem Ermessen verweigert werden. Maclear kann jederzeit, auch nach der Verifizierung, weitere Informationen verlangen und den fortgesetzten Zugang zur Plattform weiteren Anforderungen unterwerfen, um Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Ausgeschlossene Nutzer dürfen sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Maclear nicht erneut registrieren.

2.6 Passwort

Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, das Passwort streng vertraulich zu behandeln. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass das Passwort kompromittiert wurde, muss der Nutzer das Passwort zurücksetzen und Maclear unverzüglich kontaktieren ([email protected]). Jede Handlung, die mit den Zugangsdaten des Nutzers vorgenommen wird, gilt für Maclear als vom registrierten Nutzer vorgenommene und vollständig autorisierte Handlung. Maclear wird niemals das Passwort des Nutzers per E-Mail oder Telefon erfragen. Nutzer sollen Maclear unverzüglich kontaktieren, wenn verdächtige Anrufe oder E-Mails eingehen. Maclear wird das Passwort niemals an Dritte weitergeben.

Das Nutzerkonto ist persönlich und nicht übertragbar. Nur der jeweilige Nutzer und Maclear können das Nutzerkonto einsehen.

2.7 Kommunikation

Für jede Kommunikation von Maclear an die Nutzer, die gesetzlich nicht in schriftlicher Form erfolgen muss, erkennen die Nutzer an und stimmen zu, dass elektronische Kommunikationsmittel wie Nachrichten im Nutzerkonto, E-Mails oder SMS ausreichend und rechtsverbindlich sind. Für die Berechnung von Fristen ist der Zeitstempel des Versands der Nachricht massgeblich für Zeitpunkt und Datum der Zustellung an den Nutzer.

Die Nutzer sind allein dafür verantwortlich, den fortgesetzten Zugang zu den von Maclear bereitgestellten Kommunikationsmitteln sicherzustellen. Der Nutzer kann und sollte in den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Umständen Maclear über die E-Mail-Adresse [email protected] kontaktieren.

2.8 Änderung von Informationen

Die Nutzer müssen Maclear unverzüglich per E-Mail an [email protected] benachrichtigen, wenn sich Angaben aus dem Registrierungsprozess ändern, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Adresse, elektronische Kontaktmöglichkeiten und Bankinformationen.

2.9 Empfehlungs-/Affiliate- und Treueprogramm

Maclear kann Empfehlungsvergütungen, Treueprogramme oder andere besondere Vorteile für die Empfehlung zusätzlicher Nutzer oder für die Treue von Nutzern anbieten. Die Einzelheiten solcher Empfehlungsprogramme werden auf der Website veröffentlicht. Empfehlungs- und Treueprogramme können von Maclear jederzeit eingestellt oder geändert werden.

Empfiehlt ein Nutzer einen anderen Nutzer, muss der Nutzer sicherstellen, dass der empfohlene Nutzer den registrierten Nutzer als Grundlage für die Kontaktaufnahme mit Maclear angibt, z. B. durch Verwendung eines Empfehlungscodes oder Ähnlichem. Tut der neue Nutzer dies nicht oder besteht eine sonstige Unklarheit hinsichtlich des Status des registrierten Nutzers als Empfehlender, liegt es im alleinigen Ermessen von Maclear zu entscheiden, ob der neue Nutzer für diesen Kunden als Empfehlung gilt oder nicht.

Die Anzahl der von einem registrierten Nutzer eingeladenen neuen Nutzer ist unbegrenzt.

Es liegt im alleinigen Ermessen von Maclear, ob ein empfohlener Nutzer auf der Plattform akzeptiert wird oder nicht.

2.10 Nutzungsbeschränkungen und Gewährleistungen

Mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklären und gewährleisten die Nutzer, dass sie die Plattform nicht für illegale Aktivitäten nutzen werden, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Folgendes:

  • Nutzung der Plattform oder Ermutigung, Förderung, Ermöglichung, Anweisung oder Veranlassung anderer zur Nutzung der Plattform für Aktivitäten, die gegen Gesetze, Vorschriften, Verordnungen oder Bestimmungen verstossen; für andere illegale oder betrügerische Zwecke oder für Zwecke, die anderen schaden;
  • Übermittlung von Informationen, die unwahr, ungenau, unvollständig, irreführend oder nicht aktuell sind; oder Unterlassen der Aufrechterhaltung der Richtigkeit solcher Informationen;
  • Umgehen, Deaktivieren oder anderweitiges Beeinträchtigen sicherheitsbezogener Funktionen der Plattform;
  • jede automatisierte Nutzung des Systems, z. B. die Verwendung von Skripten zum Senden von Kommentaren oder Nachrichten, oder die Verwendung von Data Mining, Robotern oder ähnlichen Datenerfassungs- und Extraktionswerkzeugen, einschliesslich Anwendungen der künstlichen Intelligenz und des maschinellen Lernens;
  • Weiterverkauf, Vermietung, Dekompilierung, Reverse Engineering oder Erstellung abgeleiteter Werke von der Plattform, sofern nicht ausdrücklich genehmigt;
  • Hochladen oder Übermitteln (oder der Versuch des Hochladens oder Übermittelns) von Viren, Trojanern oder anderem schädlichen Material sowie Spamming, das die ununterbrochene Nutzung der Plattform durch eine Partei beeinträchtigt oder die Nutzung, Funktionen, den Betrieb oder die Wartung verändert, beeinträchtigt, stört oder behindert.

2.11 Kündigung und Sperrung des Nutzerkontos

Nutzer können jederzeit die Schliessung ihres Nutzerkontos verlangen, indem sie das Maclear-Support-Team ([email protected]) kontaktieren, sofern sie an keinem Projekt als Investor oder Kreditnehmer beteiligt sind, alle offenen Darlehen vollständig zurückgezahlt sind und keine neue Darlehensanfrage aktiv ist. Das Nutzerkonto wird gesperrt.

Maclear kann ein Nutzerkonto sperren oder schliessen, wenn es vernünftigerweise vermutet, dass der Nutzer eine seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Maclear oder Investoren oder Kreditnehmern verletzt hat oder verletzen wird, oder aus regulatorischen Gründen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Fälle, in denen:

  • Maclear Anhaltspunkte dafür hat, dass der Nutzer unrichtige Informationen oder Unterlagen bereitstellt;
  • die Aktivität des Nutzers in irgendeiner Weise verdächtig ist, insbesondere im Hinblick auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung.

Im Falle einer Kündigung durch Maclear entscheidet Maclear nach vernünftigem Ermessen, ob laufende Forderungsabtretungsverträge oder Projektvereinbarungen fortgeführt oder ebenfalls gekündigt werden. Die Schliessung wird erst mit der schriftlichen Bestätigung durch Maclear wirksam. Etwaige aus der Vertragsbeendigung resultierende Verluste trägt der Nutzer.

Im Falle der Kündigung löscht Maclear die personenbezogenen Daten des Nutzers gemäss der Datenschutzerklärung nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist von mindestens zehn (10) Jahren. Bis dahin werden die Informationen vertraulich behandelt und lokalen AML/TF-Behörden nur zur Verfügung gestellt, wenn bei Maclear ein offizielles Auskunftsersuchen eingeht.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Investoren

3.1 Beschränkungen des Nutzerkontos

Investoren sind natürliche oder juristische Personen, die in ein Projekt über die Plattform investieren möchten oder investiert haben.

Die Plattformdienste werden Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ab dem 18. Lebensjahr angeboten. Das Angebot der Plattformdienste an Investoren ausserhalb der Schweiz kann weiteren Beschränkungen nach dem Recht des Wohnsitzlandes unterliegen. Maclear kann solche Investoren nach alleinigem Ermessen ablehnen. Investoren ausserhalb der Schweiz müssen bestätigen, dass sie nicht direkt von Maclear angesprochen wurden, sondern den Kontakt zu Maclear selbst aufgenommen haben. Mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigen Investoren ausserhalb der Schweiz, dass sie die Dienste von Maclear selbst entdeckt und den ersten Kontakt aufgenommen haben.

Angesichts der derzeit in der Schweiz auf US-Bürger anwendbaren Gesetze und Vorschriften können US-Bürger nicht auf der Plattform investieren.

Personen und Unternehmen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit oder ihres Berufs Darlehen, Kredite oder Ähnliches gewähren (insbesondere professionelle Kreditinstitute), sind von der Nutzung der Dienste der Plattform ausgeschlossen.

Es liegt im alleinigen Ermessen von Maclear, ob ein Investor auf der Plattform akzeptiert wird oder nicht.

3.2 Onboarding-Prozess

Bevor ein Investor auf der Plattform mit dem Investieren beginnt, muss der Investor ein Investorenkonto erstellen. Nach der Registrierung erhält der Investor eine E-Mail zur Bestätigung der Registrierung mit einem Link zur Aktivierung des Nutzerkontos.

Bevor der Investor auf der Plattform mit dem Investieren beginnen kann, muss jeder Investor den Verifizierungsprozess durchlaufen.

Für die Durchführung des Verifizierungsprozesses von Investoren hat Maclear mit SumSub zusammengearbeitet, einem hochvertrauenswürdigen und sicheren globalen Anbieter für Identitätsverifizierung. SumSub hat auf seiner Website einen detaillierten Verifizierungsleitfaden veröffentlicht (https://www.sumsub.com). Die Identifizierung erfolgt unter Einhaltung der schweizerischen regulatorischen AML-Anforderungen (AMLA, PolyReg-Vorschriften und FINMA-Rundschreiben 2016/7).

Um den Verifizierungsprozess erfolgreich zu durchlaufen, benötigt jeder Investor mit schweizerischer oder EU-Staatsangehörigkeit einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis. Für Investoren ohne EU-Staatsangehörigkeit ist ein gültiger Reisepass oder ein gültiger ausländischer Reisepass erforderlich. Das Dokument erfordert grundsätzlich eine „Machine Readable Zone“ (MRZ). Verfügt das Dokument nicht über eine MRZ, kann der Investor Maclear per E-Mail unter [email protected] kontaktieren.

Für die Online-Identifizierung muss der Investor eine vollständig lesbare Kopie des Reisepasses oder Personalausweises (Vorder- und Rückseite sowie alle relevanten Seiten) und einer Rechnung eines Versorgungsunternehmens mit der Adresse des Investors hochladen sowie ein Foto seines Gesichts auf der Plattform aufnehmen. Maclear überprüft das Ausweisdokument mithilfe von Technologie, die das Auslesen und Entschlüsseln der in der MRZ enthaltenen Informationen ermöglicht.

Des Weiteren muss der Investor einen kleinen Betrag vom Bankkonto des Investors an Maclear überweisen.

Für die Online-Identifizierung setzt Maclear geeignete technische Einrichtungen ein, um eine sichere Datenübertragung zu gewährleisten. Die Verifizierung kann entweder in Echtzeit (Video) oder durch Online-Einreichung aller erforderlichen Dokumente erfolgen. Für die Video-Identifizierung muss sich der Investor während der Dauer in einem gut beleuchteten Raum befinden. Das Gesicht der Person sowie auf dem Ausweisdokument der vollständige Name, die Dokumentennummer und das Geburtsdatum müssen klar erkennbar sein. Der Video-Identifizierungsprozess wird abgebrochen, wenn Bild- oder Tonqualität keine eindeutige Identifizierung ermöglichen oder Zweifel an der Echtheit des Ausweisdokuments oder der Identität des Investors bestehen. Für den Video-Verifizierungsprozess gilt die folgende Liste unterstützter Browser:

  • Laptop und PC – Chrome und Firefox
  • Mobil – Safari auf iOS, Chrome auf Android
  • Mac – Safari und Chrome

Die Registrierung eines Unternehmenskontos bei Maclear erfordert zusätzliche Dokumente. Der/die Unternehmensvertreter muss/müssen die oben genannten KYC-Verfahren für natürliche Personen durchlaufen; zusätzlich verlangt Maclear ein Dokument, das das Vertretungsrecht der Person(en) für das Unternehmen oder das Unterschriftsrecht bescheinigt. Das Unternehmen muss ferner einen Handelsregisterauszug sowie Unterlagen vorlegen, die die Handelsregisternummer, die eingetragene Adresse des Unternehmens und die wirtschaftlich Berechtigten enthalten, sofern diese Informationen nicht bereits im Handelsregisterauszug aufgeführt sind. Je nach Geschäftsland kann Maclear zusätzliche Unterlagen verlangen, um den Verifizierungsprozess abzuschliessen.

Für die Erklärung des wirtschaftlich Berechtigten und/oder der kontrollierenden Person muss ein ausgefülltes Formular A und/oder K unterschrieben von der gemäss dem oben beschriebenen Verfahren identifizierten Person eingereicht werden.

Die Dauer des Verifizierungsprozesses variiert von 10 Minuten bis zu mehreren Werktagen in besonderen Fällen.

Die Investoren können den Verifizierungsstatus ihres Nutzerkontos im Profilbereich einsehen („not verified“/„verification pending“/„verified“).

  • Mit dem Status „not verified“ können Investoren keine Mittel auf das persönliche Nutzerkonto einzahlen und können nicht die vollständigen Informationen zu Projekten einsehen.
  • Mit dem Status „verification pending“ wird der Antrag des Investors von SumSub bearbeitet; Investoren können keine Mittel auf das persönliche Nutzerkonto einzahlen und können nicht die vollständigen Informationen zu Projekten einsehen.
  • Mit dem Status „verified“ hat der Investor vollen Zugang zu allen Funktionen der Plattform.

Ändert sich der Verifizierungsstatus nicht innerhalb von 3 Werktagen, kann der Investor Maclear per E-Mail unter [email protected] kontaktieren.

Sobald die Identität des Investors vollständig verifiziert wurde, ändert sich der Status im Nutzerkonto auf „verified“ und der Investor kann Geld auf sein Nutzerkonto überweisen und ein Darlehen zum Investieren finden.

3.3 Funktionen des Investorenkontos

Im Nutzerkonto für Investoren haben Investoren Zugang zu den folgenden Schlüsselfunktionen der Plattform:

  • Übersicht über Projekte, Zugang zu weiteren Informationen zu den Projekten und Möglichkeit, sich zur Investition in Projekte zu verpflichten;
  • Aktueller Status der Projekte, in die der Investor investiert hat;
  • Möglichkeit, Nutzerinformationen einzusehen und zu aktualisieren; und
  • Möglichkeit, Investorengelder zu überweisen, einzusehen und abzuheben.
  • Möglichkeit, Forderungen, die Investitionen in bestimmte Kreditprojekte entsprechen, auf dem Sekundärmarkt an andere Investoren zu verkaufen bzw. von diesen zu kaufen.

Investoren können über das Nutzerkonto auf der Plattform über ihre Investorengelder verfügen. Alle Zins- und Tilgungszahlungen werden auf das Maclear-Konto des Investors gutgeschrieben, von dem aus der Investor angesammelte Mittel weiter reinvestieren oder auf das persönliche Bankkonto abheben kann.

Maclear kann die verfügbaren Funktionen nach alleinigem Ermessen von Zeit zu Zeit hinzufügen und ändern.

3.4 Investorengelder

Sobald das Nutzerkonto des Investors aktiviert und verifiziert ist, kann der Investor Mittel einzahlen oder Mittel aus investierten Projekten erhalten. Alle Zins- und Tilgungszahlungen werden den Investorengeldern gutgeschrieben.

Um mit dem Investieren in Projekte zu beginnen, muss der Investor Mittel auf sein Maclear-Investorenkonto einzahlen. Der Mindestinvestitionsbetrag bei Maclear beträgt EUR 50 (der Mindestbetrag kann bei bestimmten Zahlungsmethoden höher sein). Folgende Zahlungsmethoden werden akzeptiert:

  • Direkte Bankzahlung (SEPA-Zahlung) vom Konto des Investors auf das EUR- oder CHF-Konto (IBAN) der Plattform;
  • CHF- oder EUR-Zahlung über einen der akzeptierten Drittanbieter von CHF- oder EUR-Zahlungsdiensten PSP (z. B. Monetley, Caxton, Narvi oder andere);

Es gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters, die vom Nutzer vor der Überweisung akzeptiert werden müssen. Maclear erhebt von Investoren keine Gebühren. Die Zahlungsdienstleister können jedoch Gebühren für die Überweisung erheben. Solche Gebühren werden vollständig dem Konto des Nutzers belastet, und nur der von Maclear empfangene Nettobetrag wird dem Nutzerkonto gutgeschrieben.

Jeder Investor kann den Stand seiner Finanzen jederzeit auf seinem persönlichen Maclear-Konto verfolgen. Einzahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Eingang bei Maclear investiert werden. Aufgelaufene Zahlungen von Kreditnehmern müssen innerhalb von 60 Tagen nach Eingang abgehoben oder vom Investor innerhalb von 30 Tagen nach Eingang reinvestiert werden. Der Investor erhält 5 Tage vor Ablauf der 30-Tage-Frist und 10 Tage vor Ablauf der 60-Tage-Frist eine entsprechende Erinnerung. Werden die Mittel vom Investor nicht innerhalb der Fristgrenzen investiert, abgehoben oder reinvestiert, können sie von Maclear vor Ablauf der Frist an den Investor zurücküberwiesen werden.

Für jede Überweisungsmethode muss der Nutzer sicherstellen, dass Mittel nur von verifizierten Konten überwiesen werden, die auf denselben Namen wie das Nutzerkonto lauten. Nutzer können Bankkonten im Nutzerkonto verifizieren. Nutzer sind verpflichtet, alle Anweisungen von Maclear bezüglich der Überweisung zu beachten und sicherzustellen, dass Maclear die Herkunft der Zahlung klar identifizieren kann, um die überwiesenen Mittel den Investorengeldern gutzuschreiben. Das Bankkonto muss auf denselben Namen wie das Maclear-Konto des Investors lauten. Die Kontonummer von Maclear muss in den Zahlungsdetails angegeben werden. Der Nutzer erklärt, die Mittel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu besitzen, und erklärt und gewährleistet, dass alle überwiesenen Mittel aus rechtmässigen Quellen stammen.

Es liegt in der alleinigen Verantwortung jeder Person, die die Rolle eines Investors übernimmt, Maclear alle erforderlichen Zahlungsinformationen zur Verfügung zu stellen. Maclear wird durch Zahlung an den zuletzt registrierten Nutzer von jeglichen Verpflichtungen befreit.

Maclear kann die Annahme von Einzahlungen gemäss seinen internen AML-Richtlinien ablehnen. Sobald die Mittel den Investorengeldern gutgeschrieben sind, wird der Investor per E-Mail benachrichtigt.

Maclear und die Investoren schliessen eine Vereinbarung über die Einrichtung/Verarbeitung von Mitteln für die Zahlungsabwicklung und die Einzahlung ab, die zwischen dem registrierten und verifizierten Investor und Maclear als Zahlungsagent abgeschlossen wird.

3.5 Verwendung der Investorengelder

Die Nutzer dürfen Investorengelder ausschliesslich zum Zweck der Investition in Projekte oder der Auszahlung auf ihr eigenes Konto verwenden. Maclear zahlt keine Zinsen auf die Mittel. Die Nutzer dürfen die Mittel nicht an Dritte übertragen.

Die Gelder des Investors werden auf einem separaten Treuhandkonto der Plattform gehalten. Dieses Konto ist vom operativen Bankkonto von Maclear getrennt und vor unvorhergesehenen Umständen geschützt, die Maclear betreffen können. Maclear verwendet die Investorengelder für keinen anderen Zweck als die sichere Verwahrung für die Investoren. Die Investorengelder unterliegen nicht der schweizerischen Einlagensicherung und entsprechen den schweizerischen regulatorischen Anforderungen. Für ein bestimmtes Projekt gesammelte Mittel werden vom Treuhandkonto der Plattform per gezielter Überweisung an den Kreditnehmer übertragen.

Maclear wird nicht direkt von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA beaufsichtigt. Auch sind Investorengelder nach schweizerischem Konkursrecht im Falle des Konkurses von Maclear nicht privilegiert. Sofern auf der Plattform in Bezug auf ein Projekt nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, werden die Kreditnehmer ebenfalls nicht von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA beaufsichtigt. Investoren erkennen an und stimmen zu, dass das Risiko eines vollständigen Verlusts der Investorengelder besteht.

In einer Währung verfügbare Investorengelder können nur für ein Projekt in derselben Währung verwendet werden. Investoren können jeden der auf der Plattform bereitgestellten Drittanbieter-Umwandlungsdienste nutzen. Diese Dritten können für die Umwandlung eine Gebühr erheben.

Durch die Investition in ein Projekt erwirbt der Investor einen Teil (oder die Gesamtheit) der Darlehensforderung von Maclear aus dem zwischen Maclear und dem Kreditnehmer abgeschlossenen Darlehensvertrag. Aufgelaufene Zahlungen von Kreditnehmern müssen innerhalb von 60 Tagen nach Eingang abgehoben oder innerhalb von 30 Tagen nach Eingang vom Investor reinvestiert werden. Maclear kann die Mittel jedoch jederzeit auf das Privatkonto des Investors zurücküberweisen. Der Investor ist verpflichtet, Maclear aktuelle Zahlungsinformationen zur Verfügung zu stellen, damit Maclear die Mittel jederzeit zurückzahlen kann.

Maclear kann verpflichtet sein, Investorengelder bei verdächtigen Aktivitäten oder auf Verlangen von Behörden einzufrieren.

3.6 Investieren in Projekte

Investoren können einen Teil oder das gesamte Darlehen finanzieren, indem sie von Maclear die Abtretung der Darlehensforderungen aus dem Darlehensvertrag erwerben. Wenn ein Investor ein Projekt oder einen Teil davon finanziert, wird er durch einen Abtretungsvertrag (Forderungserwerbs- und Abtretungsvertrag) an Maclear gebunden. Weitere zwischen Maclear und jedem Investor abgeschlossene Vereinbarungen regeln die entsprechenden Modalitäten (Zahlungsabwicklungs- und Einzahlungsvereinbarung sowie Vereinbarung über das Inkassoverfahren).

Der Forderungserwerbs- und Abtretungsvertrag zwischen Maclear und dem Investor regelt den Erwerb und die Übertragung der Forderung von Maclear gegen den Kreditnehmer sowie die Verwaltung dieser Forderung durch Maclear. Jede Investition in ein Projekt begründet die entsprechende Vereinbarung.

Jedes Projekt wird registrierten Investoren auf der Plattform für eine vordefinierte Angebotsfrist angezeigt. Investoren können sich zur Investition des ausgewählten Investitionsbetrags in ein Projekt verpflichten, indem sie für das jeweilige Projekt auf die Schaltfläche „invest“ klicken. Mit dem Klicken auf die Schaltfläche „invest“ akzeptiert der Investor, von Maclear auf Grundlage des Forderungserwerbs- und Abtretungsvertrags eine Forderung gegen den Kreditnehmer zu erwerben, bedingt darauf, dass der Zielbetrag innerhalb der Angebotsfrist erreicht wird.

Der Investor benötigt Investorengelder mindestens in Höhe des Investitionsbetrags, um sich zur Investition zu verpflichten. Die Investorengelder werden für das Projekt gesperrt, und der Investor ist während der Angebotsfrist an seine Zusage gebunden.

Wird der Zielbetrag vor Ende der Angebotsfrist erreicht, wird das Projekt für weitere Investitionen gesperrt. Im Falle einer Überzeichnung sind die Investoren, die zuerst investiert haben, zur Investition berechtigt, und überinvestierte Beträge werden an die Investoren zurückerstattet.

Wird der Zielbetrag nicht erreicht, kann der Kreditnehmer die Angebotsfrist verlängern. Nach Ablauf der ursprünglichen Angebotsfrist können Investoren ihre Zusage für ein Projekt jedoch jederzeit zurückziehen. Investorengelder werden automatisch freigeschaltet, wenn das Projekt den Zielbetrag innerhalb der verlängerten Angebotsfrist nicht erhalten hat, und der Darlehensvertrag zwischen Maclear und dem Kreditnehmer ist nichtig und unwirksam.

Der Investor kann so oft in dasselbe Projekt investieren, wie er möchte, bis das Projekt vollständig finanziert ist. Alle Darlehen auf der Plattform haben während der gesamten Darlehenslaufzeit einen festen Zinssatz. Der Zinssatz kann je nach Projektart und den Bedingungen des jeweiligen Projekts eine Rendite von bis zu 16,5 % p. a. aus den investierten Mitteln betragen. Häufigkeit und Höhe der Zinszahlung können je nach Projektart und den Bedingungen des jeweiligen Projekts unterschiedlich sein.

Maclear empfiehlt Kreditnehmern, ihre Projekte 30 Tage auf der Plattform zu listen. Kreditnehmer haben jedoch die Möglichkeit, ihre Fundraising-Kampagne zu verlängern, wenn die Mittel während des ursprünglichen Fundraising-Zeitraums nicht aufgebracht wurden. Dies bedarf der Genehmigung durch Maclear.

Eine Investition kann auch über den Forderungserwerbs- und Abtretungsvertrag des Sekundärmarkts erfolgen, der zwischen dem Zedenten (einem Investor) und dem Zessionar (einem anderen Investor) abgeschlossen wird und die Bedingungen des Forderungserwerbs und der gleichzeitigen Abtretung des in ein Kreditprojekt investierten Darlehensbetrags von einem Investor an einen anderen Investor sowie die weitere Verwaltung dieser Forderung durch Maclear regelt. Dies ermöglicht dem Investor (Zessionar), über die Plattform von Maclear Mittel in das zuvor erfolgreich finanzierte Kreditprojekt zu investieren. Es konsolidiert alle Forderungsrechte des Investors (Zessionar als neuer Kreditgeber), der am konsolidierten Darlehen für das betreffende Kreditprojekt über die Plattform von Maclear teilnimmt.

Detaillierte Informationen zu den Projekten, den Darlehensbedingungen für jedes Projekt sowie zu Zinssatz und Zahlung sind auf der Projektseite verfügbar (https://maclear.ch/projects).

Auto Invest ist ein mehrstufiges Risikodiversifizierungssystem, das auf der Plattform verfügbar ist. Die Auto-Invest-Funktion ermöglicht Investoren eine einfache und sichere Investition in verschiedene Projekte, die nach gewählten spezifischen Kriterien vorausgewählt wurden. Investoren können die Kriterien bei der Auswahl der Auto-Invest-Funktion festlegen.

Ist der Kreditnehmer gemäss dem Zahlungsplan mehr als 3 Tage mit monatlichen Zinszahlungen im Verzug, zahlt Maclear zunächst gemäss den Bedingungen des Reservefonds weiterhin Zinsen aus, bis der Kreditnehmer die Zinszahlungen gemäss dem Rückzahlungsplan wieder aufnimmt. Ist die Zuweisung aus dem Vorsorgefonds aufgebraucht, bevor der Kreditnehmer die Zinszahlung wieder aufnimmt, werden Betreibungs- bzw. Inkassoverfahren eingeleitet. Obwohl Maclear alle angemessenen Massnahmen ergreift, um Zahlungsausfälle von Projekten zu vermeiden, sind Darlehensinvestitionen von Natur aus riskant, und ein vollständiger oder teilweiser Verlust der Investitionsmittel ist möglich.

Wird das Darlehen vom Kreditnehmer vorzeitig zurückgezahlt, erstattet Maclear die gesamte Kapitalinvestitionssumme sowie alle bis dahin aufgelaufenen Zinsen. Der Mindestzeitraum, für den Investoren Zinsen erhalten, beträgt drei Monate, auch wenn der Kreditnehmer das Darlehen früher zurückzahlt.

3.7 Verwaltung des Darlehens

Maclear handelt als Sicherheitenagent zugunsten und im Namen der Investoren und ist für die Verwaltung der Forderungen verantwortlich. Die Vereinbarung über die Abtretung von Forderungen ist erforderlich, um alle Forderungsrechte der Investoren (als Kreditgeber), die an einem bestimmten Investitionsprojekt auf der Plattform teilnehmen, zu konsolidieren. Sie ist auch erforderlich, damit Maclear das Inkasso einleiten kann, wenn der Kreditnehmer seinen Rückzahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Im Falle eines Scheiterns des Projekts muss Maclear alle teilnehmenden Investoren zusätzlich zu den Zinsen und dem Betrag der Hauptinvestition absichern, was letztlich nur durch die zwangsweise Verwertung aller Sicherheiten und die Einziehung aller daraus erhaltenen Mittel erfolgen kann. Als Inhaber der von Kreditnehmern gestellten Sicherheiten ermöglicht die Plattform allen Investoren die einwandfreie Erfüllung aller Zinszahlungspläne, die auch durch den Maclear-Reservefonds abgesichert und gesichert ist.

Die Investoren ermächtigen Maclear, allein alle Massnahmen zu ergreifen, die für die Verwaltung der Forderungen vernünftigerweise erforderlich sind, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf:

  • Geltendmachung aller Ansprüche und Rechte des Investors gegen den Kreditnehmer;
  • Einziehung der Zahlungen des Kreditnehmers;
  • Verteilung der Zahlungen an die jeweiligen Investoren;
  • Abschluss einer Verlängerungs- oder Stundungsvereinbarung mit dem Kreditnehmer hinsichtlich der Rückzahlungsbedingungen;
  • Vollstreckung in vom Kreditnehmer gestellte Sicherheiten; und
  • Einschaltung Dritter für das Inkasso- bzw. Betreibungsverfahren.

Sofern sie von Maclear nicht ausdrücklich dazu berechtigt sind, dürfen Investoren keine direkten Massnahmen gegen die Kreditnehmer ergreifen.

Das Startdatum der Zinsberechnung wird auf das Datum der erfolgreichen Finanzierung des Projekts berechnet. Zinsen werden monatlich gezahlt, sofern für ein bestimmtes Projekt nichts anderes festgelegt ist.

Maclear handelt als Inkassoagent für die wiederkehrenden Zins- und Tilgungszahlungen vom Kreditnehmer an die Investoren. Maclear schreibt alle Zins- und Tilgungszahlungen unverzüglich nach Eingang vom Kreditnehmer den Investorengeldern entsprechend dem Anteil ihres Investitionsbetrags gut.

Maclear handelt im Namen der Investoren als Sicherheitenagent und ergreift alle angemessenen Massnahmen, um eine rechtzeitige und vollständige Zahlung sicherzustellen, einschliesslich Vollstreckungsmassnahmen und der Sicherung der bereitgestellten Garantien, falls vorhanden. Maclear analysiert, bewertet und verwertet alle verfügbaren Pfandrechte, Sicherheiten, Collateral und Garantien des Kreditnehmers mit dem Ziel, die Risiken für Investoren zu mindern. Die Massnahmen sind insbesondere die folgenden:

  • Ist der Kreditnehmer mit planmässigen Zinszahlungen mehr als 3 Tage im Verzug, beginnt Maclear unverzüglich mit der Analyse von Massnahmen zur Abhilfe. Gleichzeitig zahlt Maclear weiterhin Zinsen an Investoren aus dem Reservefonds aus.
  • Ist der Kreditnehmer mit Zinszahlungen mehr als 30 Tage im Verzug, leitet Maclear unverzüglich ein Soft-Inkassoverfahren ein, um die zu den Zahlungsverzögerungen führenden Probleme zu lösen und/oder geeignete Lösungen mit dem Kreditnehmer zu finden.
  • Kommt der Kreditnehmer mehr als 60 Tage mit Zahlungen in Verzug, leitet Maclear rechtliche Schritte sowie die Vollstreckung von Sicherheiten und sonstigen Sicherheiten zu deren Verwertung ein.

Die Investoren ermächtigen Maclear hiermit und verpflichten sich, alle Dokumente oder Vollmachten zu unterzeichnen, die Maclear verlangen kann, um die Inkassomassnahmen durchzuführen, die Maclear als Sicherheitenagent im Namen der Investoren für angemessen hält.

Ist Maclear nicht in der Lage, den ausstehenden Betrag einzuziehen und ist dieser Betrag nicht durch den Reservefonds oder einen anderen Mechanismus gedeckt, wird jeder eingezogene Betrag anteilig unter den Investoren verteilt.

3.8 Abhebung von Investorengeldern

Mittel, die für ein Projekt zugesagt oder in ein Projekt investiert sind, können nicht abgehoben werden, bis dieses Projekt geschlossen ist. Abgesehen von diesen Mitteln kann der Investor jederzeit über das Nutzerkonto die Abhebung von Investorengeldern beantragen. Mittel, die derzeit nicht in Projekte investiert sind, werden im Konto des Investors als „Available funds“ gekennzeichnet. Der Investor muss hierfür einen Abhebungsantrag stellen.

Die Abhebung dieser Mittel kann nur auf dasselbe Bankkonto erfolgen, das der Investor für die Einzahlung an Maclear verwendet hat, d. h. das/die verifizierte(n) Bankkonto/Bankkonten des Investors.

Maclear kann die Investorengelder jederzeit an den Investor überweisen. Ist Maclear nicht in der Lage, Mittel auf das Bankkonto des Investors zu überweisen, und stellt der Investor nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Aufforderung durch Maclear aktualisierte und korrekte Kontoinformationen zur Verfügung, kann Maclear verpflichtet sein, über die Mittel zu verfügen, und der Investor verliert jegliche Ansprüche gegen Maclear in Bezug auf solche Mittel.

3.9 Reservefonds

Zur finanziellen Sicherheit des Investors führt Maclear eine umfassende und eingehende Prüfung aller Kreditnehmer und Projekte durch. Zusätzlich haftet Maclear selbst mit dem Geschäftsvermögen für ausfallende Zahlungen. Als zusätzliche Sicherheit wird ein separater Maclear-Reservefonds gebildet und unterhalten, um wiederkehrende Zinszahlungen an Investoren auf ihre Investitionen bei vorübergehenden Zahlungsausfällen aus Projekten von Kreditnehmern abzusichern und zu decken.

Der Maclear-Reservefonds wird durch die Übertragung von 2 % aus jedem erfolgreich auf der Plattform finanzierten Projekt an den Fonds gespeist. In Zukunft wird Maclear auch alle für Transaktionen auf dem Sekundärmarkt erzielten Provisionen dem Reservefonds zuführen.

Der Fonds dient dazu, Lücken bei Zinszahlungen durch Kreditnehmer zu überbrücken oder den Ausfall von Kreditnehmern ganz oder teilweise auszugleichen. Der Maclear-Reservefonds kann jedoch keine vollständige Zahlung der Zinsen oder vollständige Rückzahlung des Darlehenskapitals garantieren.

Der Reservefonds wird von Maclear im Rahmen der verfügbaren Mittel verwendet, um potenzielle Verluste der Investoren bei Zins- und/oder Tilgungszahlungen zu decken. Der Reservefonds ist kein Versicherungssystem und garantiert keine vollständige Zahlung.

Der Reservefonds wird auf einem getrennten Bankkonto gehalten. Maclear führt ein separates Bankkonto für die Vermögenswerte des Reservefonds. Die darin befindlichen Vermögenswerte sind für jede andere als die hier genannte Verwendung gesperrt.

4. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kreditnehmer

4.1 Beschränkungen

Kreditnehmer können nur ein Darlehen mit klarer geschäftlicher Zielsetzung beantragen. Die Entscheidung, ob ein Ziel als geschäftsorientiert gilt, liegt ausschliesslich bei Maclear.

Bevor Maclear das Projekt des Kreditnehmers genehmigt und auf die Plattform aufnimmt, führt Maclear eine gründliche Bewertung des Kreditnehmerunternehmens durch, um sicherzustellen, dass es das Darlehen zurückzahlen kann.

Maclear führt eine vollständige rechtliche Due Diligence durch, einschliesslich des AML-Identifizierungs- und Verifizierungsprozesses des Kreditnehmers, sowie eine gründliche Risikobewertung des Projekts des Kreditnehmers, bewertet Markttrends im Segment, ermittelt eine vollständige Risikomessung jedes Projekts und bewertet die Vermögenswerte und Kapitalisierung, die Fähigkeit und die Erfahrung des Kreditnehmers bei der Durchführung solcher Projekte.

Projekte, die auf CHF 1 Million oder mehr als CHF 1 Million Umsatz abzielen, können ohne zusätzliche regulatorische Massnahmen nicht auf der Plattform gelistet werden. Kreditnehmern ist der Betrieb im Zinsdifferenzgeschäft nicht gestattet.

Sofern der Kreditnehmer die regulatorischen Anforderungen erfüllt und das Projekt erfolgreich verifiziert wird, schliesst Maclear mit jedem Kreditnehmer einen Investmentprojekt-Annahme- und Bestätigungsvertrag sowie einen Darlehensvertrag ab.

Maclear kann ein Projekt oder einen Kreditnehmer nach alleinigem Ermessen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

4.2 Onboarding

Interessierte Kreditnehmer, die ein Projekt einreichen möchten, müssen zunächst ein Nutzerkonto auf der Plattform registrieren.

Bevor der Kreditnehmer auf der Plattform ein Projekt einreichen kann, muss jeder Kreditnehmer den AML-Verifizierungsprozess durchlaufen. Der AML-Verifizierungsprozess des Kreditnehmers wird von Maclear mittels persönlicher Vorsprache und gemäss §7 ff. der PolyReg-Vorschriften durchgeführt.

Die Kreditnehmer können den Verifizierungsstatus ihres Nutzerkontos im Profilbereich einsehen („not verified“/„verification pending“/„verified“).

  • Mit dem Status „not verified“ können Kreditnehmer keine Projekte auf der Plattform anbieten.
  • Mit dem Status „verification pending“ wird der Antrag des Kreditnehmers von SumSub bearbeitet; Kreditnehmer können keine Projekte auf der Plattform anbieten.
  • Mit dem Status „verified“ hat der Kreditnehmer vollen Zugang zu allen Funktionen der Plattform und kann Projekte bei Maclear einreichen und, sofern genehmigt, auf der Plattform anbieten.

Ändert sich der Verifizierungsstatus nicht innerhalb von 3 Werktagen, kann der Kreditnehmer Maclear per E-Mail unter [email protected] kontaktieren.

Sobald das Konto verifiziert und akzeptiert ist, kann ein Kreditnehmer ein Projekt zur Prüfung durch Maclear auf der Plattform einreichen. Kreditnehmer stellen alle von Maclear vernünftigerweise angeforderten Informationen zur Verfügung und erklären und gewährleisten, dass alle Informationen vollständig, korrekt und aktuell sind. Maclear kann nach alleinigem Ermessen entscheiden, ob ein Projekt eines Kreditnehmers auf der Plattform gelistet wird oder nicht.

4.3 Projektprüfung

Jedes Projekt, das der Kreditnehmer Investoren auf der Plattform vorlegen möchte, unterliegt einer gründlichen Prüfung durch Maclear. Ist die Prüfung erfolgreich, kann Maclear mit dem Kreditnehmer einen Investmentprojekt-Annahme- und Bestätigungsvertrag sowie einen bedingten Darlehensvertrag abschliessen.

Kreditnehmer müssen einen speziellen Fragebogen mit zahlreichen rechtlichen und finanziellen Daten zum Kreditnehmer, zu Begünstigten und möglichen Garantien ausfüllen. Massgeblich für die Zulassung eines Darlehensangebots sind insbesondere, aber nicht beschränkt auf, die folgenden Parameter:

  • Historie des potenziellen Kreditnehmers;
  • Finanzielle Solvenz;
  • Hintergrundprüfung des Managements und der Begünstigten des kreditnehmenden Unternehmens;
  • Bewertung der Tragfähigkeit;
  • Vorhandensein von Sicherheiten oder zusätzlichen Sicherheiten;
  • Geschäftsplan und Finanzplan;
  • Plan der Amortisationsdauer (einschliesslich EBITDA und ROI);
  • Rückzahlungsplan (Grundlage: Bullet-Darlehen und Annuitätenplan); und
  • Analyse und Bewertung der vorgeschlagenen Sicherheiten und zusätzlichen Sicherheiten sowie Bewertung weiterer möglicher Risiken auf Grundlage der Analyse des Marktes und des Projektumfangs.

Der Kreditnehmer gewährt Zugang und berechtigt Maclear zum Zugang zu Registern, Drittdatenbanken und anderen Quellen, um während der gesamten Projektdauer weitere Informationen zum Kreditnehmer und zum Projekt einzuholen.

Maclear prüft sorgfältig alle genannten projektrelevanten Informationen, einschliesslich der Risikobewertung des Projekts. Kreditnehmer müssen einen speziellen Fragebogen mit zahlreichen rechtlichen und finanziellen Daten zum Kreditnehmer, zu Begünstigten und möglichen Garantien ausfüllen. Ferner muss der Kreditnehmer Informationen zur finanziellen Lage der juristischen Person, zur Rechtsordnung und zu früheren Erfahrungen bereitstellen.

Nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen und Bestehen der mehrstufigen Verifizierung, die unter anderem Compliance-, Due-Diligence- und Risikobewertungsprozesse umfasst, wird das Projekt geprüft. Maclear führt anschliessend die letzte Verhandlungsstufe mit den Projektinitiatoren durch und unterzeichnet alle genannten rechtlichen Vereinbarungen. Danach erscheint das Projekt mit allen Schlüsseldaten auf der Plattform.

Maclear behandelt die vom Kreditnehmer bereitgestellten Informationen vertraulich und gibt ohne vorherige Zustimmung des Kreditnehmers keine Informationen auf der Plattform oder an die Investoren weiter. Hält Maclear das Projekt für die Plattform für tragfähig, legen Maclear und der Kreditnehmer den Umfang der Offenlegung von Informationen auf der Plattform fest, damit die Investoren eine fundierte Investitionsentscheidung treffen können.

4.4 Darlehensvertrag

Hält Maclear ein Projekt für die Plattform geeignet, schliessen Maclear und der Kreditnehmer einen bedingten Darlehensvertrag ab. Im Investmentprojekt-Annahme- und Bestätigungsvertrag legen Maclear und der Kreditnehmer die wesentlichen Darlehenskonditionen auf Grundlage der Projekteinreichung fest, einschliesslich mindestens des Zinssatzes, der Laufzeit des Darlehens, der Angebotsfrist, des Ziel-Darlehensbetrags und der Sicherheiten, die für den Darlehensvertrag verbindlich sind.

Der Darlehensvertrag ist für den Kreditnehmer ab dem Datum der Unterzeichnung verbindlich. Für Maclear ist der Darlehensvertrag bedingt auf den vollständigen Eingang der Mittel von den Investoren in Höhe des gesamten Darlehensbetrags.

Der Kreditnehmer darf den Darlehensbetrag ausschliesslich für die im Darlehensvertrag und im Investmentprojekt-Annahme- und Bestätigungsvertrag festgelegten und auf der Plattform offengelegten Zwecke verwenden.

4.5 Projektveröffentlichung

Maclear empfiehlt kreditnehmenden Unternehmen, ihre Projekte 30 Tage auf der Plattform zu listen. Kreditnehmer haben die Möglichkeit, ihre Fundraising-Kampagne zu verlängern, wenn die Mittel während des ursprünglichen Fundraising-Zeitraums nicht aufgebracht wurden. Hierfür muss der Kreditnehmer Maclear mindestens fünf Tage vor Ablauf der Frist ersuchen. Maclear prüft die Möglichkeit einer Verlängerung im Hinblick auf seine regulatorischen Schranken. Maclear kann einen Verlängerungsantrag nach alleinigem Ermessen ablehnen.

Kreditnehmer müssen Maclear unverzüglich benachrichtigen, wenn sie spezifische Fehler in den bereitgestellten oder auf der Plattform veröffentlichten Informationen feststellen. Maclear ergreift dann die erforderlichen Massnahmen, um die veröffentlichten Informationen in angemessener Zeit zu korrigieren, und kann nach alleinigem Ermessen die Angebotsfrist aussetzen oder verlängern oder den Kreditprozess einstellen.

4.6 Ratenzahlungen und Verzug

Zum jeweiligen Fälligkeitsdatum gemäss dem Investmentprojekt-Annahme- und Bestätigungsvertrag hat der Kreditnehmer periodische Raten (Zinsen und Tilgung) mittels Zahlungsüberweisung an Maclear zu leisten. Kosten oder Gebühren Dritter trägt der Kreditnehmer.

Gerät der Kreditnehmer mit einer Ratenzahlung in Verzug, befindet er sich ohne weitere Mahnung im Verzug.

Zahlt der Kreditnehmer nicht innerhalb der vereinbarten Frist, handelt Maclear im Namen der Investoren als Sicherheitenagent und ergreift alle angemessenen Massnahmen, um eine rechtzeitige und vollständige Zahlung sicherzustellen, einschliesslich Vollstreckungsmassnahmen und der Sicherung der bereitgestellten Garantien, falls vorhanden. Maclear analysiert, bewertet und verwertet alle verfügbaren Pfandrechte, Sicherheiten, Collateral und Garantien des Kreditnehmers mit dem Ziel, die Risiken für Investoren zu mindern. Die Massnahmen sind insbesondere die folgenden:

  • Ist der Kreditnehmer mit planmässigen Zinszahlungen mehr als 7 Tage im Verzug, beginnt Maclear unverzüglich mit der Analyse von Massnahmen zur Abhilfe. Gleichzeitig zahlt Maclear weiterhin Zinsen an Investoren aus dem Reservefonds aus.
  • Ist der Kreditnehmer mit Zinszahlungen mehr als 30 Tage im Verzug, leitet Maclear unverzüglich ein Soft-Inkassoverfahren ein, um die zu den Zahlungsverzögerungen führenden Probleme zu lösen und/oder geeignete Lösungen mit dem Kreditnehmer zu finden.
  • Kommt der Kreditnehmer mehr als 60 Tage mit Zahlungen in Verzug, leitet Maclear rechtliche Schritte sowie die Vollstreckung von Sicherheiten und sonstigen Sicherheiten zu deren Verwertung ein.

5. Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben

Der Kreditnehmer und der Investor sind allein dafür verantwortlich, die vollständige Zahlung aller Steuerverpflichtungen und sonstigen staatlichen Gebühren oder Abgaben sicherzustellen, die anfallen können, wie Stempelsteuer, Quellensteuer oder Einkommenssteuer.

6. Service und Support

Maclear stellt den Nutzern ein Service-Center zur Verfügung, das in jeder Phase des Prozesses bei Fragen zu den Diensten von Maclear per Chat, E-Mail ([email protected]) oder Telefon kontaktiert werden kann.

Das Service-Center wird von Maclear auf einer „as is“- und „as available“-Basis angeboten.

7. Lizenz und Rechte an geistigem Eigentum

Sofern hierin oder in der massgeblichen Dokumentation nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, besitzt und behält Maclear, seine verbundenen Unternehmen und seine Lizenzgeber alle Rechte, Titel und Ansprüche an der Plattform sowie an den damit verbundenen Patenten, Registrierungen, Einreichungen, Anmeldungen, Marken, Handelsnamen, Logos, Erfindungen, Urheberrechten, Know-how, Geschäftsgeheimnissen und sonstigem geistigen Eigentum im Zusammenhang mit dem Design, der Verarbeitung, der Produktion oder dem Betrieb der Dienste (die „Rechte an geistigem Eigentum“).

Sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, überträgt, tritt ab, lizenziert oder gewährt nichts in der Vereinbarung über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Partei ein Recht oder Interesse an den Rechten an geistigem Eigentum einer anderen Partei. Sofern und soweit Rechte an geistigem Eigentum gemäss der massgeblichen Dokumentation unter einer Open-Source-Lizenz lizenziert sind, gewährleisten und garantieren die Nutzer die Einhaltung der Bedingungen einer solchen Lizenz.

8. Regulatorischer Haftungsausschluss und Risiken

8.1 Regulatorischer Status von Maclear

Maclear ist eine Crowdlending-Plattform, die der Aufsicht der PolyReg Allgemeinen Selbstregulierungsorganisation hinsichtlich der Einhaltung des schweizerischen Geldwäschegesetzes (AMLA) untersteht.

Maclear wird nicht direkt von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt, und Einlagen bei Maclear sind nicht durch die schweizerische Einlagensicherung versichert.

8.2 Allgemeine Risiken

Bevor Nutzer auf die Plattform oder Teile davon zugreifen, sie nutzen oder anderweitig mit ihr interagieren, sollten sie die mit der Plattform und insbesondere mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risikofaktoren sorgfältig prüfen.

Das Folgende ist keine erschöpfende Liste oder Erläuterung aller Risiken, denen Nutzer bei der Nutzung der Plattform ausgesetzt sein können, und sollte daher nur als Orientierung dienen. Zusätzliche Risiken und Ungewissheiten im Zusammenhang mit der Plattform können einzeln oder kumulativ ebenfalls wesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Nutzer haben.

8.2.1 Gesetze und Vorschriften

Änderungen von Gesetzen oder Vorschriften, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf solche zu regulatorischen Anforderungen, Steuern oder Handelshemmnissen, könnten negative Auswirkungen auf die Plattform haben. Jeder Nutzer ist für die Nutzung der Plattform in Übereinstimmung mit den auf ihn anwendbaren Gesetzen verantwortlich, und es besteht keine Gewähr, dass die Plattform mit Gesetzen ausserhalb der Rechtsordnung, in der die Plattform aktiv betrieben wird, übereinstimmt oder übereinstimmen wird.

8.2.2 IT-Risiken

Jedes IT-System unterliegt potenziellen Sicherheitslücken, Hacking-Angriffen, Störungen und Ausfällen, und die Plattform oder Teile davon können vorübergehend oder dauerhaft funktionsunfähig sein.

8.2.3 Finanzielle Risiken

Der Kreditnehmer ist möglicherweise nicht in der Lage, das Darlehen und/oder die Zinszahlungen überhaupt oder rechtzeitig zurückzuzahlen. Auch die von Maclear ergriffenen Risikominderungsmassnahmen bieten keine Garantie für die Rückzahlung und/oder Zinszahlungen. Wie bei jeder Investition besteht das potenzielle Risiko eines vollständigen Verlusts des investierten Betrags und/oder von Verzögerungen bei der Zahlung durch die Kreditnehmer. Investoren sollten nur Beträge investieren, deren Verlust sie verkraften können.

Dem Kreditnehmer kann auch das Recht auf vorzeitige Rückzahlung eingeräumt werden. In einem solchen Fall erhält der Investor möglicherweise nicht den vollen Betrag der erwarteten Zinsen auf das Darlehen.

9. Keine Gewährleistung und Haftung

9.1 Keine Zusicherung oder Gewährleistung

DIE PLATTFORM WIRD AUF EINER „AS-IS“- UND „AS-AVAILABLE“-BASIS BEREITGESTELLT. SIE STIMMEN ZU, DASS DIE NUTZUNG DER PLATTFORM AUSSCHLIESSLICH AUF IHR EIGENES RISIKO ERFOLGT. IM VOLLSTEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG SCHLIESST MACLEAR (UND JEDE PERSON, DIE UNMITTELBAR ODER MITTELBAR AN DER ERBRINGUNG DER DIENSTE BETEILIGT IST) ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER PLATTFORM UND IHRER NUTZUNG AUS, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER.

9.2 Keine Haftung

IM MAXIMAL NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG IST DIE HAFTUNG VON MACLEAR (UND JEDER PERSON, DIE UNMITTELBAR ODER MITTELBAR AN DER ERBRINGUNG DER DIENSTE BETEILIGT IST) AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG UND/ODER DER PLATTFORM AUSGESCHLOSSEN. NIEMAND ÜBERNIMMT HAFTUNG ODER VERANTWORTUNG FÜR (I) FEHLER, IRRTÜMER ODER UNGENAUIGKEITEN VON INHALTEN UND MATERIALIEN, (II) PERSONEN- ODER SACHSCHÄDEN JEDWEDER ART, DIE AUS IHREM ZUGANG ZUR UND IHRER NUTZUNG DER PLATTFORM RESULTIEREN, (III) UNBEFUGEN ZUGANG ZU ODER UNBEFUGTE NUTZUNG UNSERER GESICHERTEN SERVER UND/ODER PERSONENBEZOGENER DATEN UND (IV) VERLUST INVESTIERTER BETRÄGE, GESCHÄFTSVERLUST, ZINSVERLUST UND JEDE ANDERE FORM FINANZIELLEN VERLUSTS ODER SCHADENS.

10. Freistellung

Im vollsten nach geltendem Recht zulässigen Umfang verpflichten sich die Nutzer, Maclear, einschliesslich seiner Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen sowie aller jeweiligen leitenden Angestellten, Vertreter, Partner und Mitarbeiter von Maclear, von und gegen jeden Verlust, Schaden, jede Haftung, jeden Anspruch oder jede Forderung, einschliesslich angemessener Anwaltsgebühren und -kosten, zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten, die von Dritten aufgrund von oder im Zusammenhang mit Folgendem geltend gemacht werden: (i) Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Nutzer; (ii) Verletzung der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegten Zusicherungen und Gewährleistungen der Nutzer; (iii) Verletzung der Rechte Dritter durch die Nutzer, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Rechte an geistigem Eigentum; (iv) Zugang und Nutzung der Plattform durch eine andere Partei mit dem Benutzernamen, Passwort oder sonstigen geeigneten Zugangsdaten der Nutzer.

11. Datenschutz

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung.

12. Sonstiges

12.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für Streitigkeiten, die nicht der Schiedsgerichtsbarkeit unterliegen, sind ausschliesslich die Gerichte von Wallisellen, Schweiz, zuständig. Die Vereinbarung über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt dem Recht der Schweiz unter Ausschluss der Kollisions- oder Rechtswahlregeln sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

12.2 Gesamte Vereinbarung / Salvatorische Klausel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit etwaigen Änderungen und zusätzlichen Vereinbarungen, die der Nutzer eingehen kann, die gesamte Vereinbarung hinsichtlich der Nutzung der Plattform. Wird eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem zuständigen Gericht für ungültig erachtet, berührt die Ungültigkeit dieser Bestimmung nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen, die weiterhin in vollem Umfang in Kraft bleiben. Ist oder wird eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem Land rechtswidrig, ungültig oder undurchsetzbar, berührt dies nicht die Rechtmässigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit einer anderen Bestimmung in diesem Land oder in anderen Rechtsordnungen dieser oder anderer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

12.3 Keine Abtretung

Diese Vereinbarung über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle hierunter gewährten Rechte und Lizenzen dürfen vom Nutzer nicht übertragen oder abgetreten werden. Jeder Versuch einer Übertragung oder Abtretung entgegen dieser Bestimmung ist nichtig und unwirksam.

12.4 Mitteilungen und Kontakt

Jede Mitteilung oder sonstige Kommunikation im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt in englischer Sprache. Alle sonstigen Dokumente, die im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitgestellt werden, erfolgen in englischer Sprache.

Für allgemeine Anfragen kann der Nutzer [email protected] kontaktieren.

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegten Bedingungen gelesen und verstanden haben und ihnen zustimmen.

Ich bin Investor und habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden. Insbesondere verstehe ich alle Beschränkungen in Bezug auf Investoren und erkläre hiermit, dass keine dieser Beschränkungen auf mich zutrifft.

Ich bin Kreditnehmer und habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden. Insbesondere verstehe ich alle Beschränkungen in Bezug auf Investoren und erkläre hiermit, dass keine dieser Beschränkungen auf mich zutrifft.

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